1835 Kleinbahn Regelzusammenfassung
1835 Kleinbahn wurde 1994 in der Train Gamers Gazette von Gary Norton veröffentlicht. Diese Übersetzung stammt von Lonny Orgler
1.0 Zusammenfassung
Jeder Spieler beginnt mit zwei bis fünf Kleinbahnen (agieren wie die Vorpreußischen). Große Gesellschaften werden durch den Kauf der Direktors- aktie und der Umwandlung mindestens einer Kleinbahn in die große Gesellschaft gegründet.
2.0 Zusätzliches Spielmaterial:
1) | Pöppel mit den Nummern 7 bis 15 |
2) | Neun kleine Besitzbögen für die Kleinbahnen 7 bis 15 |
3) | Neue Aktienstückelung für die Preußische: Eine 20%-Direktor-Aktie (Wert 200M) Acht 10%-Aktien (Wert je 100M) |
4) | Zusätzliche gelbe Teile: 4 #8, 4 #9, 1 #5, 1 #6, 1# 57 Spezielles Berlin-Teil (2er startet nach W, 5er nach E) |
5) | Sechs 2er-Züge |
3.0 Startkapital:
Spieler: | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Geld: | 500 | 375 | 300 | 250 | 225 |
4.0 Kleinbahnen
In der ersten Aktienrunde stehen 15 Kleinbahnen zur Verfügung, die der Reihe nach versteigert werden.
Kleinbahn | Heimatstadt |
1 | Düsseldorf |
2 | Berlin |
3 | Magdeburg |
4 | Dortmund |
5 | Berlin |
6 | Hamburg |
7 | Freiburg |
8 | München |
9 | Leipzig |
10 | Ludwigshafen/Mannheim |
11 | Stuttgart |
12 | Frankfurt |
13 | Schwerin |
14 | Oldenburg |
15 | Hannover |
Versteigerung: Der Startspieler gibt sein erstes Gebot für Kleinbahn #1 ab. Er kann 80M (oder einen höheren Betrag) bieten oder passen. Der Reihe nach gibt jeder Spieler ein höheres Gebot ab (in 5M-Schritten) oder paßt. Wenn alle anderen Spieler nach einem Gebot einmal gepaßt haben, zahlt der Höchstbieter den gebotenen Betrag, erhält den Besitzbogen der Kleinbahn #1 und eine 2er-Lok. Der Spieler links vom Käufer darf das erste Gebot für Kleinbahn #2 machen. Das wird solange fortgesetzt, bis alle 15 Kleinbahnen versteigert oder aus dem Spiel genommen wurden. Das Minimumgebot beträgt immer 80M. Wird für eine Kleinbahn gar kein Gebot getätigt, wird sie aus dem Spiel genommen. Jede Kleinbahn erhält sofort eine 2er-Lok, aber kein Betriebskapital, unabhängig vom Preis, zu dem sie ersteigert wurde. Anschließend werden alle übrigen 2er-Loks aus dem Spiel genommen. Der nächste verfügbare Zug ist eine 2+2-Lok.
5.0 Eröffnen einer Aktiengesellschaft
Eine AG wird während einer Aktienrunde eröffnet, indem ein Spieler die
Direktorsaktie einer verfügbaren Gesellschaft kauft. Das darf er nur unter
folgenden Bedingungen:
a) Der Spieler muß mindestens eine Kleinbahn besitzen.
b) Wenn der Spieler bereits Direktor einer Aktiengesellschaft ist, müssen von
dieser alle Aktien aus dem initial offering verkauft sein.
Der Direktor muss nun mindestens eine Kleinbahn in eine 10%-Aktie seiner neuen
AG umwandeln. Er darf beliebig viele Kleinbahnen in 10%-Aktien dieser AG um-
wandeln (solange noch 10%-Aktien vorhanden sind).
Geld und Züge der Kleinbahn(en) wechseln in den Besitz der AG über. Das Geld
für die Direktorsaktie kommt ebenfalls ins Betriebskapital. Der Direktor wählt
eine Heimatstadt der AG, die eine ehemalige Heimatstadt der umgewandelten
Kleinbahn(en) sein muß. Er ersetzt den Kleinbahn-Pöppel durch einen AG-Pöppel.
Danach darf jeder Spieler der Reihe nach eine oder mehrere seiner Kleinbahnen
in 10%-Aktien dieser Aktiengesellschaft in derselben Weise umwandeln. Dabei
kann es zu einem Direktorwechsel kommen.
Nachdem alle Spieler von diesem Recht Gebrauch gemacht oder gepaßt haben, darf
der Direktor (möglicherweise ein anderer Spieler) weitere Pöppel der umgewan-
delten Kleinbahnen in Pöppel der AG umwandeln (solange Pöppel vorrätig sind).
Danach ist der Spieler links vom ursprünglichen Käufer der Direktorsaktie an
der Reihe.
Eine Aktiengesellschaft erhält das Geld von jeder verkauften Aktie ins
Betriebskapital. Beachte: Eine AG kann weniger Geld als das Zehnfache des
Aktien-Startkurses ins Betriebskapital erhalten.
Der Aktien-Startkurs für die Preußische beträgt 100M, für die anderen wie
gehabt.
Beachte, daß Aktiengesellschaften irgendwo auf dem Spielfeld starten können,
die Bayern z.B. in Dortmund etc.
Die Preußen besitzt 5 Pöppel, die Bayern 4, alle anderen wie gehabt.
5.1 Schließung der Kleinbahnen
In der Aktienrunde, die dem Kauf der ersten 5er-Lok folgt, passiert folgendes: Im ersten Durchgang dieser Aktienrunde dürfen nur Spieler mit Kleinbahnen eine neue AG gründen (so wie oben beschrieben). Im zweiten Durchgang darf jeder Spieler eine neue AG gründen, indem er einfach die Direktorsaktie kauft. Damit geht die Gesellschaft bereits in Betrieb. Andere Spieler dürfen immer noch Kleinbahnen in 10%-Aktien dieser AG umwandeln. Wenn dieses passiert, darf der Direktor eine Heimatstadt dieser Kleinbahnen als Heimatstadt seiner AG wählen. Wandelt sich keine Kleinbahn um, dann wählt der Direktor irgendeine Stadt, in der eine Kleinbahn das Spiel begonnen hat, als Heimatstadt aus. Sollten alle diese Städte mit Pöppel besetzt sein, darf der Direktor irgendeine Stadt auf dem Spielfeld wählen. Alle Kleinbahnen in den Händen der Spieler werden am Ende dieser Aktienrunde geschlossen. Das Geld kommt zurück zur Bank, die Züge in den Bankpool.
6.0 Regeländerungen für die Betriebsrunden:
a) Weil jede Kleinbahn gleich zu Beginn einen 2er-Zug erhält, kann sie auch
schon in der ersten Betriebsrunde einfahren.
b) Berlin ist zu Beginn des Spieles eine leeres Hex. Dort muß dann das gelbe
Berlin-Teil hingelegt werden.
c) XX-Städte dürfen schon in Phase 1 besetzt werden (eventuelle 50M müssen
dabei bezahlt werden). Dazu darf jedes gelbe Gleisteil mit Stadt (Wert 20)
verwendet werden. Diese werden dann durch grüne XX-Teile ersetzt, wobei
natürlich bestehende Strecken erhalten bleiben müssen.
d) In der allerersten Betriebsrunde dürfen die Kleinbahnen #6 (Hamburg)
und #8 (München) zwei gelbe Teile legen.